Lawyers on Demand destop_1440x700

Lawyers on Demand: Flexible Arbeit für selbstbestimmte Anwältinnen und Anwälte

In der Rubrik "Anwaltsethik" veröffentlichte Prof. Niko Härting unlängst einen Beitrag im Anwaltsblatt unter der Überschrift „Lawyers on demand: Prekäre Arbeit für Anwälte und Anwältinnen“, in welchem er anmahnt, Kanzleien dürften sich nicht auf Kosten von Arbeitnehmern von unternehmerischen Risiken befreien und dazu auffordert, einem „Anwaltsprekariat“ in Form von Berufsanfängern, die mit „Leiharbeitslohn von 21,71 Euro brutto“ vergütet würden, entgegenzutreten.

 

Beidem ist in vollem Umfang zuzustimmen, ebenso wie der Schlussfolgerung, dass derartige Beschäftigungsverhältnisse nicht in „das Bild einer selbstbewussten Anwaltschaft, die sich durch ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit auszeichnet“ passen.

Diese zurecht kritisierte Form der Zusammenarbeit zwischen jungen Projektanwälten und Kanzleien zu Niedriglöhnen ist jedoch nach unserer Erfahrung in der Praxis nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Deutlich praxisrelevanter sind Konstellationen, in denen Interim-Anwälte für Unternehmen oder Kanzleien zu für beide Seiten durchaus attraktiven Konditionen tätig werden.

Die Autoren waren selbst mehrere Jahre als Lawyers on Demand tätig und haben die Erfahrung gemacht, dass das Modell des Project Lawyering den in dem Beitrag angesprochenen Werten der Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit von Anwälten dabei in besonderem Maße Rechnung trägt. Aus diesem Grund möchten wir nachstehend in Ergänzung zu dem vorgenannten Beitrag von Prof. Härting einige wesentliche Vorteile, die Project Lawyering für Anwälte und Rechtsabteilungen bzw. Kanzleien u. E. bieten kann, kurz zusammenfassen.

 

Project Lawyering als attraktive Tätigkeitsform für Rechtsanwälte auf der Suche nach Flexibilität und Selbstbestimmtheit

 

Im anglo-amerikanischen Rechtskreis ist Project Lawyering als dritter Karriereweg längst etabliert. Doch auch hierzulande gibt es immer mehr – insbesondere erfahrene – Kollegen, die sich für eine Tätigkeit als Interim-Anwalt entscheiden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Viele Projektanwälte, die häufig zuvor mehrere Jahre in Rechtsabteilungen oder Kanzleien tätig waren, finden die Möglichkeit attraktiv, spannende und abwechslungsreiche Mandatstätigkeit mit persönlicher Unabhängigkeit und Flexibilität zu verbinden, etwa weil sie aufgrund ihrer familiären Situation auf ein flexibleres Tätigkeitsmodell angewiesen sind. Eine weitere große Gruppe unter den Interim-Anwälten besteht unserer Erfahrung nach aus Kollegen, die sich – in der Regel ebenfalls nach vorheriger Angestelltentätigkeit – allein oder in kleiner Einheit selbstständig machen und die Tätigkeit als Projektjuristen in der Phase der Kanzleigründung als flexible Betätigungs- und Einnahmequelle nutzen. Eine dritte wesentliche Gruppe bilden – häufig sehr erfahrene bzw. gut ausgebildete – passionierte Projektjuristen, welche an dieser Form der Tätigkeit in erster Linie die Abwechslung schätzen, sich nach erfolgreichem Projektabschluss immer wieder auf eine neue Herausforderung freuen und sich aus genau diesem Grund für Project Lawyering entschieden haben. 

 

Interim-Anwälte als flexible, kosteneffiziente Unterstützung für Rechtsabteilungen und Rechtsanwaltskanzleien

 

Doch nicht nur für Rechtsanwälte, die sich auf dieses Modell spezialisieren, sondern auch für Rechtsabteilungen bzw. Kanzleien bietet die Zusammenarbeit mit Projektanwälten viele Vorteile und häufig eine attraktive Alternative zur Festanstellung bzw. klassischen Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei oder Submandatierung. Es handelt sich um eine sehr flexible Form der Zusammenarbeit, die es Inhouse-Teams bzw. Partnern ermöglicht, bei Bedarf schnell und kosteneffizient auf externe Beratungskapazitäten zurückzugreifen. Typische Einsatzszenarien sind etwa Kapazitätsengpässe bei Sonderprojekten (z.B. Transaktionen) oder umfangreiche Rechtsstreitigkeiten bzw. aufgrund von unbesetzten Stellen oder Elternzeit. Die Zusammenarbeit zwischen Interim-Anwälten und Unternehmen bzw. Kanzleien kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen und ist – je nach Konstellation – nicht auf den angesprochenen Fall der Arbeitnehmerüberlassung beschränkt, im Gegenteil. Die Beauftragung von Interim-Anwälten im Rahmen einer direkten Mandatierung durch Unternehmen bzw. Submandatierung durch Rechtsanwaltskanzleien zu individuell verhandelten Konditionen auf Basis von sehr flexiblen Beauftragungsmodellen ist unserer Erfahrung nach in der Praxis deutlich relevanter.

 

Fazit

Wie eingangs betont ist die von Prof. Härtig angesprochene Beauftragung von Leihanwälten zu Niedriglöhnen mit Recht zu kritisieren. Wie gezeigt ist Project Lawyering jedoch nicht darauf beschränkt, sondern es bietet vielfältige Möglichkeiten für selbstständige Anwälte, Mandanten und Kanzleien und ist insbesondere für Kollegen mit Berufserfahrung interessant, die persönliche Unabhängigkeit und Selbstständigkeit mit spannender und abwechslungsreicher Mandatstätigkeit verbinden möchten. Die Autoren selbst haben die Vorteile einer Tätigkeit als Interim-Anwalt sehr schätzen gelernt und in der langjährigen Zusammenarbeit mit vielen Projektjuristen erlebt, welche Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung als Rechtsanwalt damit verbunden sind. Daher wäre es u. E. verkürzt, die Potentiale des Projekt Lawyering mit Verweis auf ethisch fragwürdige Beauftragungsformen einiger „schwarzer Schafe“ einseitig zu beurteilen. 

 

 

Die Antwort von Dr. Carl Renner und Dr. Michael Zollner wurde als Leserreaktion im Anwaltsblatt 02/2022 (S. 83) veröffentlicht.

We are working towards submitting your application. Thank you for your patience. An unknown error occurred, please input and try again.