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New Work, New Law – New Normal?

Die Fähigkeit zur Innovation gehört zu den erfolgskritischen Elementen moderner Unternehmensentwicklung. Auch Rechtsabteilungen waren schon vor der Pandemie gezwungen, ihre Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.

In der Diskussion um die Zukunft der Rechtsabteilung standen dabei zunächst Legal Tech und Innovationsthemen wie Big Data und KI sowie die Frage, wie die Vorteile der Digitalisierung für die eigene Arbeit nutzbar gemacht werden kann, im Vordergrund. Zuletzt verlagerte sich die Diskussionen auf weitere, allgemeinere Themengebiete aus dem Bereich Legal Operations Management. Aktuell, da fast alle Branchen gezwungenermaßen ins Home Office geschickt wurden, ist das Thema New Work verstärkt in den Fokus gerückt.

New Work: Flexible Arbeitsmodelle und neue Formen der virtuellen Zusammenarbeit

New Work, das steht u.a. für flexiblere Arbeits(zeit)modelle, Work-Life-Balance, Home Office und neue Formen der virtuellen Zusammenarbeit. Während Covid-19 diesen Themen eine besondere Aktualität verschafft hat, reichen die Auslöser für die New Work-Entwicklung deutlich länger zurück als das Virus. Digitalisierung, Konnektivität, Globalisierung, der demographische Wandel und die Purpose-getriebenen jungen Berufseinsteiger sind die Haupttreiber des Wandels der Arbeitswelt in vielen Bereichen. Es ist davon auszugehen, dass in den Rechtsabteilungen auch nach Corona verstärkt starrer Strukturen und Arbeitsmodelle durch projektgetriebene, agile Strukturen abgelöst werden, in deren Rahmen Unternehmensanwälte je nach Beratungsbedarf und persönlicher Lebenssituation in flexiblen, häufig virtuellen Beraterteams tätig sein können, sofern erforderlich ebenso flexibel unterstützt durch externen Spezialisten.

NewLaw: Innovative Beauftragungs-, Arbeits-, oder Gebühren

Doch Corona hat nicht nur neue Formen der virtuellen Zusammenarbeit und den Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten befeuert hat, sondern auch wie ein Booster für NewLaw gewirkt – innovative Rechtsdienstleistungen also, die in Form von flexiblen Arbeits-, Gebühren- oder Beauftragungsmodellen erbracht werden. Etablierte Kanzleien ebenso wie ALSPs registrieren, dass die Nachfrage von Rechtsabteilungen nach alternativen Rechtsdienstleistungen und Preismodellen in den vergangenen 12 Monaten weiter spürbar gestiegen ist. Neue Vergütungsmodelle abseits traditioneller Stundensätze gewinnen im Pitch um Mandate und in der laufenden Zusammenarbeit immer mehr an Bedeutung. So greifen Rechtsabteilungen verstärkt auf Interim-Anwälte zurück, um kurzfristige Arbeitspeaks oder personelle Engpässe abzufedern, oder lagern ganze Workstreams bzw. Standardtätigkeiten dauerhaft auf externe Service Provider aus.

New Normal? – „NewLaw ist endgültig im deutschen Rechtsmarkt angekommen.”

Die Entwicklungen der letzten Monate machen deutlich, dass New Work und NewLaw aus den Rechtsabteilungen der Zukunft nicht mehr wegzudenken sein werden. „Auch Rechtsabteilungen, in denen Homeoffice bislang nicht die Regel war, haben in den letzten 12 Monaten die Erfahrung gemacht, dass die Zusammenarbeit in virtuellen Teams gut funktionieren kann“, resümiert Carl Renner, Co-Head Pinsent Masons Vario. Zudem hätten viele Inhouse-Teams – oft zum ersten Mal – mit Interim-Anwälten gearbeitet, um Kapazitätsengpässe wegen Einstellungsstopps abzufangen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen einer überwiegend reibungslosen Zusammenarbeit habe ein Umdenken eingesetzt. „Viele Mandanten berichten, dass sie zukünftig verstärkt alternative Rechtsdienstleister nutzen wollen“, sagt Renner und schlussfolgert: „NewLaw ist endgültig im deutschen Rechtsmarkt angekommen.“

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