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#NewLaw – Wer wird Project Lawyer und warum?

Mandanten und Anwälte* stellen uns regelmäßig die Frage, welche Kollegen sich dafür entscheiden, als Projekt- bzw. Interim-Anwalt tätigen zu werden. Selbstverständlich sind die Gründe, aus denen sich selbstständige Anwälte für eine Tätigkeit als Lawyer on Demand bzw. Projektjurist entscheiden, so vielfältig sind wie die Lebensumstände der Varios, mit denen wir zusammenarbeiten. Dennoch gibt es verbindende Elemente, z.B. die Tatsache, dass sich Project Lawyering besonders für Anwälte eignet, die Abwechslung mögen und Freude an dem Kontakt mit unterschiedlichen Menschen haben. Unter den Varios lassen sich darüber hinaus bestimmte Typen von Anwälten identifizieren, die eine besondere Motivation für die Tätigkeit als Projektanwalt oder aber eine bestimmte Lebenssituation eint. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die vier wesentlichen Kategorien von Anwälten, die sich nach unserer Erfahrung typischerweise für die Tätigkeit als Interim- bzw. Projektanwalt entscheiden.

1. Kanzleigründer: Projekttätigkeit als Sprungbrett in die Selbstständigkeit

Eine große Gruppe unter den Varios bilden Anwälte, die sich aus dem Anstellungsverhältnis heraus nach einigen Jahren Inhouse- oder Großkanzleitätigkeit aus eigenem Antrieb entweder in Einzelkanzlei oder mit wenigen Kollegen selbstständig machen. Viele dieser Gründer nutzen die Möglichkeit als Projektanwalt tätig zu werden insbesondere zu Beginn der Selbstständigkeit, wenn die Kanzlei noch im Aufbau ist und die Auslastung mit eigen akquirierten Mandanten dies zeitlich gut zulässt. Ein typisches Szenario ist, dass der selbstständige Anwalt an zwei bis drei Tagen pro Woche im Rahmen eines Projektes oder Dauermandates als Interim- bzw. Projektanwalt tätig wird und sich in der restlichen Zeit um bereits vorhandene eigene Mandate oder den Kanzleiaufbau kümmert. Dies bietet dem Anwalt gerade in der Aufbauphase der Kanzlei die Sicherheit von häufig fünfstelligen monatlichen Einnahmen aus der Projekt-Tätigkeit und gleichzeitig die Freiheit und Flexibilität des Selbstständigen-Daseins. Auch nach der Anfangsphase der Kanzleigründung nutzen vielen Anwälte Vario weiterhin als zusätzlichen Akquise-Kanal, um in Zeiten, in denen sie gerade Kapazitäten frei haben, Projekte zu übernehmen

2. Eltern oder Anwälte mit zweitem Standbein: Auf der Suche nach Flexibilität

Die zweite Gruppe von Anwälten, die sich häufig für die Tätigkeit als Interim- bzw. Projektanwalt entscheiden, sind Kollegen, die aufgrund des Erfordernisses, Familie und Arbeit unter einen Hut bringen zu müssen, Möglichkeiten suchen, in zeitlicher oder örtlicher Hinsicht flexibler als in der bisherigen Festanstellung tätig werden zu können. Gleiches gilt etwa für Anwälte mit zweitem beruflichem Standbein bzw. zeitintensiven Nebenbeschäftigungen und Hobbies wie Künstler, Sportler oder Weltenbummler. Auch diese zieht es getrieben von dem Wunsch, als Anwalt in zeitlicher und/oder örtlicher Hinsicht flexibel arbeiten zu können, häufig in die Selbstständigkeit. Die verfügbare Kapazität dieser Anwälte deckt sich dabei in der Praxis oft genau mit dem zeitlichen Beratungsbedarf von Mandanten oder auch Kanzleien, die ehemalige Inhouse- oder Großkanzleianwälte gerne auf flexibler Basis als eine Art „verlängerte Werkbank“ für Peaks oder bei Sonderprojekten einsetzen. Deren Beratungskapazitäten werden in der Regel nicht Vollzeit benötigt, aber eben doch in einem Umfang, der typische Stundensatzmandate deutlich übersteigt. Die Projekttätigkeit der Anwälte wechselt dabei phasen- bzw. monatsweise mit anderen Tätigkeiten oder Beschäftigungen oder beides läuft längerfristig nebenher – für beide Seiten eine Win-Win-Situation. In jedem Fall bietet sie für viele Anwälte auf der Suche nach Flexibilität und mehr persönlicher Unabhängigkeit eine attraktive Alternative, die es ihnen ermöglicht, Arbeit und persönliche Lebensumstände besser unter einen Hut zu bringen. 

3. Project-Hopper: Passionierte Projekt-Anwälte auf der Suche nach Abwechslung

Die beiden vorgenannten Gruppen haben gemein, dass die Tätigkeit als Interim- bzw. Projekttätigkeit der Anwälte in der Regel in Teilzeit im Umfang von wenigen Stunden bis maximal vier Tagen erfolgt.  Doch es gibt auch noch eine weitere Gruppe von Projektanwälten, nämlich diejenigen, die aus Passion Anwälte on Demand sind und ohne sonstige Nebentätigkeit oder großen eigenen Mandantenstamm als Freelancer von Projekt zu Projekt „hüpfen“. Viele dieser Anwälte berichten uns, dass ihre Hauptmotivation die Abwechslung bei den Projekten ist. Sie lieben die Tätigkeit als Anwalt und die Möglichkeit, ihre Erfahrung als Inhouse- oder Wirtschaftsrechtsanwalt bei immer neuen Mandanten einbringen zu können. Auch gefällt es ihnen durchaus, über einen Zeitraum von mehreren Monaten sehr intensiv mit Mandanten zusammenzuarbeiten. Doch nach dem Ende eines Projektes – in der Regel dauern diese drei bis zwölf Monate – freuen sie sich dann auch wieder auf die nächste Herausforderung. Viele dieser passionierten Projekt-Anwälte kennzeichnen sich dadurch, dass sie neben der Abwechslung an einer Tätigkeit als Projekt-Anwalt auch schätzen, dass sie gerade nicht täglich mit der Aufgabe der Mandantenakquise beschäftigt sein müssen. Dies trifft insbesondere auf Kollegen zu, die zwar die Freiheit und Flexibilität der Selbstständigkeit schätzen, denen die Akquise-Tätigkeit aus verschiedenen Gründen aber persönlich nicht liegt. Für diese ist eine Tätigkeit als Vario prädestiniert. Dasselbe trifft auch auf Anwälte der zweiten Gruppe zu, die das Projektgeschäft nur in Teilzeit ausüben aber ebenfalls schätzen, sich nicht ständig um die Akquise von Einzelmandaten kümmern zu müssen.

4. Sonstige 

Last not least gibt es noch eine große weitere Gruppe an Anwälten, die sich für die Tätigkeit als Projektanwalt entscheidet, nämlich all diejenigen, die sich nicht klar in eine der oben genannten Gruppen einordnen lassen. Darunter sind zum Beispiel Kollegen, deren letzte Inhouse- oder Kanzleitätigkeit endete (z.B. aufgrund von Umzug, Umstrukturierung oder aus sonstigen Gründen) und die gerade auf der Suche nach einer neuen Festanstellung sind. Schon so mancher dieser Kollegen hat während der Phase der Job-Suche zufällig von der Möglichkeit, als Interim- bzw. Projektanwalt tätig werden zu können, erfahren und die Projekttätigkeit dann entweder als Überbrückung bis zur nächsten Vollzeitstelle genutzt oder ist auf diesem Umweg gänzlich auf den Geschmack gekommen, dauerhaft selbstständig als Anwalt on Demand tätig zu werden. Weitere Mitglieder dieser Gruppe sind z.B. im Ausland qualifizierte Anwälte, die sich in Deutschland niedergelassen haben und projektweise deutsche oder ausländische Mandanten betreuen. Ebenso gibt es deutsche Juristen, die – z.B. mit ihrem Partner – ins Ausland gezogen sind und von dort aus als Projektjuristen für deutsche Unternehmen tätig werden. Eine weitere Untergruppe der „sonstigen“ Varios sind Anwälte, die ihre Karriere eigentlich schon hinter sich haben, häufig finanziell unabhängig sind und einfach Freude daran haben, ihre Erfahrung und ihr Wissen noch gelegentlich im Rahmen von Projekten und Dauermandaten einbringen zu können. Diesen geht es dabei vordergründung um den Spaß an der anwaltlichen Tätigkeit, jedoch ohne das Gepäck des eigenen großen Kanzleiapparats oder der Festanstellung. 
Neben den Genannten ließen sich dieser vierten Gruppe noch zahlreiche weitere Untergruppen zuordnen. Entsprechend dem eingangs genannten Grundsatz: Die Gründe, aus denen sich Anwälte für eine Tätigkeit als Interim-Anwalt entschieden haben, sind so vielfältig wie die Lebensumstände der Varios, mit denen wir zusammenarbeiten. 

 

* Im Rahmen dieses Beitrags wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt.

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